Mammographie-Screening-Programm Pfalz
 

Häufige Fragen

 Wie ist das Programm organisiert?
 Seit wann gibt es dieses Programm?
 Wer übernimmt die Kosten des Screenings?
 Benötigen die Frauen eine Überweisung?
 Welche Informationen enthält die Einladung?
 Wie läuft das Mammographie-Screening ab?
 Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?
 Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?
 Wie hoch ist die Strahlenbelastung?
 Welche Voraussetzungen müssen Ärzte erfüllen, die am Mammographie-Screening teilnehmen?

Wie ist das Programm organisiert?

 

Das Früherkennungsprogramm gliedert sich in regionale Versorgungsprogramme, die den Gebietsgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechen. Die regionalen Versorgungsprogramme werden von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene in einzelne Screening-Einheiten unterteilt.

In Rheinland-Pfalz gibt es 4 Screening-Einheiten:

  • SE Rheinhessen
  • SE Mittelrhein
  • SE Trier
  • SE Pfalz

Unsere Screening-Einheit Pfalz besteht aus insgesamt 5 Mammographie-Einheiten, in der die Mammographie-Aufnahmen erstellt werden, sowie 3 Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen durchgeführt werden.

Die Screening Region Pfalz umfasst einen Einzugsbereich von 1,4 Mio. Einwohnern. Davon sind 167 000 Frauen teilnahmeberechtigt.
Karte

Die Screening-Einheit Pfalz wird von den beiden Programmverantwortlichen Ärzten
Dr. med. Kurt Scherer und Dr. med. Jürgen Roth geleitet.

Die Programmverantwortlichen Ärzte kooperieren mit einem Team von weiteren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Krankenhausärzten bei der vorgeschriebenen Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen, der Abklärungsdiagnostik sowie den Fallkonferenzen, die in Zusammenarbeit mit den für dieses Programm speziell ausgebildeten Pathologen und Frauenärzten, die in den Brustzentren tätig sind, durchgeführt werden.

Seit wann gibt es dieses Programm?

 

Zurück geht das Programm auf einen Bundestagsbeschluss. Im Juni 2002 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen, und zwar auf der Grundlage der “Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings”. Die umfangreichen Richtlinien zu Zielen, Inhalten und Struktur des deutschen Programmes sind im Januar 2004 in Kraft getreten. Diese Richtlinien sind die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (KFU-RL) und die Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)/Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (EKV).

Die ersten Screening-Einheiten sind in Deutschland Ende 2005 gestartet. Ende 2007 werden von den 94 Sreening Einheiten, die es in Deutschland gibt, vorrausichtlich 93 ihren Betrieb aufgenommen haben.

Wer übernimmt die Kosten des Screenings?

 

Die Krankenkassen stellen für die Finanzierung des Programms zusätzliches Geld bereit. Die Vergütung erfolgt also extrabudgetär. Auch die Praxisgebühr entfällt, da die Screening-Mammographie Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist.

Benötigen die Frauen eine Überweisung?

 

Nein. Jede Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre durch ein persönliches Schreiben von der Zentralen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) zur Untersuchung eingeladen.

Welche Informationen enthält die Einladung?

 

In der Einladung wird den Frauen ein Screening-Termin und eine Mammographie-Einheit vorgeschlagen, in der sie untersucht werden können. Dabei wird ihnen die genaue Adresse der Mammographie-Einheit mitgeteilt. Selbstverständlich kann dieser Termin auch verschoben werden. Dafür hat die Zentrale Stelle eine Hotline eingerichtet, die über die Nummer 01805 / 770 007 werktags zu erreichen ist. Zusammen mit der Einladung wird ein Merkblatt an die Frauen verschickt, das über Hintergründe, Ziele, Inhalte und Ablauf des Früherkennungsprogramms informiert.

Wie läuft das Mammographie-Screening ab?

 

Im Wartezimmer füllt die Frau zunächst einen Anamnesebogen aus. Hier kann sie auch angeben, ob ihr Frauen- bzw. Hausarzt ebenfalls über das Untersuchungsergebnis informiert werden soll.
Eine speziell geschulte radiologische Fachkraft erstellt im Anschluss die Röntgenaufnahmen. Die Aufnahmen werden anschließend von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt. Wenn die Diagnosen voneinander abweichen oder mindestens ein Arzt die Aufnahmen als „auffällig“ beurteilt, wird der Programmverantwortliche Arzt (PVA) hinzugezogen. Die abschließende Beurteilung wird in einer so genannten Konsensus-Konferenz, die in regelmäßigen Abständen stattfindet, festgelegt.

Wann bekommen die Frauen das Ergebnis mitgeteilt?

 

Da die Aufnahmen von mindestens zwei Ärzten beurteilt werden, erhalten die Frauen das Untersuchungsergebnis nicht am selben Tag, sondern in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung mitgeteilt. Die Programmverantwortlichen Ärzte sind allerdings bestrebt, das Ergebnis noch unterhalb dieser Frist den Frauen mitzuteilen.

Was passiert, wenn die Mammographie auffällig ist?

 

Bei etwa 5 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie Auffälligkeiten, die eine weitere Untersuchung erforderlich macht. In diesem Fall wird die Frau innerhalb einer Woche zu der so genannten Abklärungsdiagnostik eingeladen. Diese Einladung ist kein Grund zur Beunruhigung, da nicht jede Auffälligkeit auf einen bösartigen Tumor schließen lässt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen werden, nicht an Brustkrebs erkrankt sind. Bei diesem zweiten Termin bespricht der Programmverantwortliche Arzt (PVA) mit der Frau die Röntgenaufnahmen und informiert sie über die weiteren Untersuchungen, die er für notwendig hält. Diese Untersuchungen werden soweit dies möglich ist noch am gleichen Tag durchgeführt. Falls Gewebeproben erforderlich sind erhält die Patientin das abschließende Ergebnis innerhalb einer Woche nach ihrer zweiten Untersuchung. Sollte sich der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, bespricht der Arzt in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Frauenarzt das weitere Vorgehen mit der Patientin. Bei dem Abschlussgespräch kann gerne auch eine Vertrauensperson mit dabei sein.

Wie hoch ist die Strahlenbelastung?

 

Wie jede Röntgenuntersuchung bringt auch die Mammographie eine Strahlenbelastung mit sich. Sie ist aber sehr gering und beträgt etwa zehn Prozent der jährlichen Strahlung, der jeder Mensch in Deutschland in seinem Alltag ausgesetzt ist. Die Gefahr, dass durch die Röntgenuntersuchung Krebs hervorgerufen wird, ist geringer als das Risiko, einen Tumor möglicherweise nicht oder gar zu spät zu erkennen.

Welche Voraussetzungen müssen Ärzte erfüllen, die am Mammographie-Screening teilnehmen?

 

Nur durch die Teilnahme an speziellen Schulungen und Prüfungen erhalten die Ärzte ihre Qualifikation, die Vorsorgeuntersuchung anbieten zu können. Neben dem Erwerb von Zusatzqualifikationen, sind die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, die Erbringung der Mindestfallzahl und die Freistellung des Personals für die Teilnahme an Fortbildungen von dem Programmverantwortlichen Arzt (PVA) zu leisten.

Die Hotline Nummer für ganz Rheinland-Pfalz lautet:

01805/770 007
(14 Cent/Minute aus
dem deutschen Festnetz)

Montag bis
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr

Fax Nr.: 06321 / 893 206

Kontaktformular
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Mammographie-Screening Pfalz

Logo Mammographie-Screening Programm Pfalz

Programmverantwortliche Ärzte
Dr. med. Kurt Scherer
Dr. med. Jürgen Roth

Pettenkoferstr. 22
66955 Pirmasens

E-Mail:
info@mammographiescreening-
pfalz.de

Internet:
www.mammographiescreening-
pfalz.de

 www.radiologie.de

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