
Datenschutz mittels zweier verschlüsselter Kennnummern
Datenschutz ist ein absolutes Muss für alle Screening-Einrichtungen. Nur die/der Sie persönlich untersuchende Ärztin/Arzt hat Zugriff auf Ihre Daten.
Ihre Anschrift und Ihre Daten für die Einladung stellt das amtliche Melderegister zur Verfügung. Die Register übermitteln Ihre Daten an die einladende Stelle. Dort werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Meldedaten in zwei verschlüsselte Kennnummern umgewandelt, die nicht wieder dekodiert werden können. Diese Kennnummern dienen vor allem dazu, die Einladungen zu organisieren und die Qualität der Untersuchung zu überprüfen.
Amtliche Meldedaten werden gelöscht
Nachdem Sie eingeladen wurden, werden Ihre amtlichen Meldedaten gelöscht, unabhängig davon, ob Sie teilnehmen oder nicht. Alle späteren Qualitätskontrollen erfolgen dann anonym - nur unter Verwendung der beiden Kennnummern. Eine Qualitätskontrolle dient beispielsweise dazu, zu überprüfen, ob bei Frauen in der Zeit zwischen zwei Screening-Mammographien Brustkrebs aufgetreten ist, der früher hätte entdeckt werden können. Falls Ihre Mammographie-Unterlagen aus Gründen der Qualitätssicherung an das übergeordnete Referenzzentrum weitergeleitet werden, geschieht dies nicht ohne Ihr Einverständnis. Grundsätzlich unterliegen beim Mammographie-Screening Ihre Daten - wie bei allen anderen Behandlungen auch - der ärztlichen Schweigepflicht.
Datenschutzerklärung
Die Programmverantwortlichen Ärzte (PVÄ)
für das Mammographie Screening Programm Pfalz
Dr. med. Kurt Scherer
Dr. med. Jürgen Roth
Pettenkoferstr. 22
66955 Pirmasens
nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
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